Sehr geehrte Kunden der Raiffeisenbank Isar-Loisachtal eG,
anbei informieren wir Sie über die aktuellen Corona-Regelungen in unseren Geschäftsstellen.
Sehr geehrte Kunden der Raiffeisenbank Isar-Loisachtal eG,
anbei informieren wir Sie über die aktuellen Corona-Regelungen in unseren Geschäftsstellen.
Stand: 06.11.2021 (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen)
Krankenhausampel ist rot!
In Bayern gilt inzwischen landesweit die rote Krankenhaus-Ampel. Ein Zutritt zu unseren Geschäftsräumen ist dadurch nur noch mit FFP2-Maske und 3G-Nachweis bei persönlichen Beratungen möglich!
Wir sind weiterhin für Sie da!
Die bayerische Staatsregierung hat in der aktuell geltenden bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Regelungen für Handels- und Dienstleistungsbetriebe erlassen. Wir sind zu den derzeit geltenden Service- und Beratungszeiten für Sie da.
Für unser Personal, unsere Kunden und ihre Begleitpersonen gilt weiterhin eine Maskenpflicht (je nach Stand der Krankenhaus-Ampel: Medizinische (OP-) oder FFP2-Maske) in geschlossenen Räumen. Wir weisen unsere Kunden beim Betreten auf diese Regelung hin. Als Betreiber sind wir verpflichtet ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten, vorzuhalten und den aktuellen Entwicklungen anzupassen. Wir bitten daher um Verständnis und um Einhaltung der aktuell geltenden Regelung. Der Schutz der Gesundheit von unseren Kunden und unseren Beschäftigten steht im Vordergrund aller getroffenen Maßnahmen.
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
die Ausbreitung des Coronavirus beschäftigt uns alle. Der Schutz unserer Kunden sowie aller Kolleginnen und Kollegen hat für uns oberste Priorität, weshalb wir uns bei allen getroffenen Maßnahmen an den Empfehlungen des Staates orientieren.
FFP2-Maske bei Betreten unserer Räumlichkeiten
Aufgrund der aktuellen roten Krankenhaus-Ampel ist ein Zutritt zu unseren Geschäftsräumen nur noch mit FFP2-Maske möglich.
3G-Regelung bei Beratungen vor Ort (Antigen-Schnelltest/externe Teststation)
Wir beraten Sie gerne auch in diesen ungewöhnlichen Zeiten persönlich. Zum Schutz unserer Mitarbeiter, sind diese an folgende Vorgaben des Arbeitgebers gehalten: Wir wenden die 3G-Regel bei Beratungen an und überprüfen daher zu Beginn der Beratung Ihren persönlichen Nachweis (Antigen-Schnelltest von einer externen Teststation). Einen Schnelltest vor Ort können wir leider nicht anbieten. Vielen Dank, dass Sie sich selbst und andere schützen!
Gerne beraten unsere Kundenberater/innen Sie auch telefonisch, wenn Sie dies wünschen.
Am Serviceschalter ist kein Nachweis erforderlich.
Unsere Mitarbeiter im KundenServiceCenter sind wie gewohnt von Montag bis Freitag von 8-18 Uhr unter der Telefonnummer 08171 4203-0 erreichbar. Es kann jedoch aufgrund des hohen Anrufaufkommens zu Einschränkungen der Erreichbarkeit kommen. Wir setzen alles daran, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, bitten aber um Ihr Verständnis.
Die Kolleginnen und Kollegen der Fachabteilungen sind zu den gewohnten Öffnungszeiten in den jeweiligen Geschäftsstellen vor Ort, aber auch telefonisch erreichbar.
Wertpapier-Orders sind telefonisch von 08:00-18:00 Uhr möglich!
Wir arbeiten bei der Versorgung unserer Geldautomaten mit einem externen Werttransportunternehmen zusammen. Die Pandemieplanungen des Unternehmens liegen uns vor, aber auch hier können wir Einschränkungen nicht vollständig ausschließen.
Was bedeutet dies konkret?
Kartenzahlungen und der Bezug von Bargeld ist nicht grundsätzlich betroffen. Es kann allerdings zu Leerläufen von Geldautomaten im gesamten Bundesgebiet kommen. Unser Dienstleister ist einer der großen Werttransportunternehmen weltweit, daher gehen wir derzeit von keinen Einschränkungen aus.
Welche Alternativen stehen mir bei einem Ausfall zur Verfügung?
Kartenzahlungen sind eine Alternative, die sich seit der kontaktlosen Bezahlmöglichkeit steigender Beliebtheit erfreut.
Ferner bieten über 14.000 Märkte des Einzelhandels in Deutschland die kostenlose Bargeldauszahlung mit der girocard an. Dabei sind Supermarktketten, wie z.B. REWE, Edeka, Penny, ALDI Süd und Netto.
Auszahlungen von größeren Beträgen
Die Bargeldversorgung ist gesichtert! Aus logistischen Gründen und um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, möchten wir Sie aber auch in Zeiten der Corona-Krise darum bitten, Geldabhebungen ab 10.000 Euro mindest eine Woche vorher telefonisch unter 08171 4203-0 oder per E-Mail an info@rileg.de anzukündigen!
Die Regierung und das Land Bayern haben ein umfangreiches Maßnahmenpaket für Unternehmer geschnürt. Es geht darum Ihnen als Unternehmer unkompliziert Liquidität zur Verfügung zu stellen um Ihr Unternehmen zu sichern.
Für größere Unternehmen kann das Kurzarbeitergeld als Soforthilfe dienen, aber auch für Gewerbetreibende und Freiberufler werden zahlreiche Maßnahmen wie z.B. Kredite von Förderbanken oder steuerliche Entlastungen ergriffen.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen für Unternehmer als PDF-Datei (355 KB) zum Download.
VR Smart flexibel Förderkredit | Der VR Smart flexibel Förderkredit bietet Unternehmern, Selbstständigen und Gewerbetreibenden im Rahmen des "KfW-Sonderprogramm 2020 – etablierte und junge Unternehmen" ab sofort eine schnelle und einfache Kreditlösung bis 100.000 Euro, die sie hier direkt online beantragen und abschließen können. Hinweis: Der VR Smart flexibel Förderkredit kann nur einmal beantragt und auch nicht nachträglich erhöht werden. Ein weiterer KfW-Antrag über die Hausbank ist nach Zusage des VR Smart flexibel Förderkredites nicht mehr möglich. |
Kreditanstalt für Wiederaufbau | Die Informationen der KfW liegen in weiten Teilen inzwischen vor und können durch die jeweilige Hausbank als Fördermittel beantragt und anschließend durch die KfW genehmigt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KfW (link am Ende der Seite). Die Beantragung erfolgt über Ihre Beraterin/Ihren Berater. |
Soforthilfe Bayerische Staatsregierung und Bundesregierung |
Die bayrischen Softomaßnahmen werden jetzt mit den Bundesmaßnahmen verzahnt. Der Bund übernimmt die Soforthilfen für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen einschließlich Landwirte mit bis zu zehn Beschäftigten auch in Bayern. Sie erhalten bis zu 9.000 Euro für drei Monate (bis fünf Mitarbeiter) bzw. bis zu 15.000 Euro (bis zehn Beschäftigte). Der Freistaat übernimmt ab jetzt die zusätzliche Hilfen für Unternehmen zwischen elf und 250 Mitarbeitern. Auf Vorschlag von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger will der Bayerische Ministerrat am Dienstag (01.04.2020) beschließen, die Unterstützung von Firmen bis 50 Beschäftigte von derzeit 15.000 auf maximal 30.000 Euro zu erhöhen. Unternehmen bis 250 Mitarbeiter erhalten statt 30.000 nun bis zu 50.000 Euro. |
Arbeitsamt - Kurzarbeitergeld | Weiterhin können beispielsweise Handwerksbetriebe mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten die Arbeitszeit verringern und Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Dies ist auch online möglich und gilt rückwirkend zum 1. März. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten dann den größten Teil ihres Lohnes weiter, die Sozialabgaben der Firma für die reduzierte Arbeitszeit übernimmt die Bundesagentur. Wichtig, die Maßnahme muss im Betrieb angekündigt werden und die Arbeitnehmer müssen hierzu einwilligen oder der Betriebsrat stimmt zu. Das Antragsformular sehen Sie am Ende der Seite. |
Landesanstalt Förderbank Bayern | Die LfA hilft Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit Krediten und Risikoübernahmen. Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die LfA-Förderangebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden. |
Wirtschafts-stabilisierungsfonds der Bundesregierung | Als eine Reaktion auf die Corona-Krise hat die Bundesregierung einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds eingerichtet. Davon sollen große Unternehmen profitieren, die solvent waren und nun unverschuldet in Liquiditätsengpässe geraten sind. Ziel des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist es, Betriebe zu unterstützen, die für die Infrastruktur der Wirtschaft wichtig sind. Auf diese Weise sollen die betreffenden Unternehmen wettbewerbsfähig und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Der Fonds ist für Unternehmen mit einer Bilanzsumme ab 43 Millionen Euro gedacht. |
Wir werden von Ihnen für die Beantragung Unterlagen benötigen, diese können Sie bereits heute vorbereiten. Im Detail sind dies:
Unternehmen, die in Folge der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können ihre Sozialversicherungsbeiträge für März und April stunden. Der Aufschub soll Firmen in der aktuellen Notlage entlasten. Um die Sozialversicherungsbeiträge für den Monat März stunden zu können, müssen sich Unternehmen spätestens bis Donnerstag, den 26. März bei ihren jeweils zuständigen Krankenkassen gemeldet haben. Ein Aufschub der Beiträge für den Monat April kann bis zum 27. April beantragt werden.
Die Corona-Pandemie stellt viele Familien vor organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Deshalb hilft der Bund mit schnellen Maßnahmen, um Familien während der Corona-Krise finanziell zu entlasten.
Kindergärten und Schulen sind geschlossen, Eltern müssen zu Hause bleiben und ihre kleinen Kinder selbst betreuen. Wer dann nicht von zu Hause aus arbeiten kann, muss mit Gehaltseinbußen rechnen. Die Bundesregierung federt nun durch Lohnersatz übermäßige Verdienstausfälle von Eltern ab. Möglich ist dies durch die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes, die der Bundestag am 25. März 2020 verabschiedet hat. Sie soll bis Ende März in Kraft treten.
Voraussetzungen für Lohnersatzzahlungen wegen Kinderbetreuung sind:
Eltern erhalten eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens für bis zu sechs Wochen. Der Höchstbetrag beträgt maximal 2.016 Euro. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber. Er muss dafür bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen.
Familien mit geringem Einkommen steht auch in "normalen" Zeiten ein Kinderzuschlag von bis zu 185 Euro monatlich zu. Hierfür war bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Das ändert sich aufgrund der Corona-Krise ab April 2020. Ab dann müssen Familien bei der Beantragung des KiZ nur noch das Einkommen des letzten Monats nachweisen. Dies gilt bis zum 30. September 2020. Damit profitieren auch diejenigen, die erst seit Kurzem Verdienstausfälle haben. Wer den Kinderzuschlag erhält, zahlt zudem auch keine Kita-Gebühren und hat Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ab April können Sie den Not-Kinderzuschlag online beantragen.
Der Anspruch auf Kinderzuschlag richtet sich nach der individuellen Lebenssituation der Familie, insbesondere nach den Wohnkosten und der Höhe des Einkommens der Familie. Die Unterstützung ist für Familien mit geringem Einkommen gedacht. Die Höhe des KiZ hängt von folgenden Faktoren ab:
Das Bundesfamilienministerium weist darauf hin, dass es nicht ausreicht, Kindergeld zu beziehen, um Anspruch auf den Notfall-KiZ zu haben.
Unser Ziel ist es, Ihnen Produkte und Serviceleistungen anzubieten, die Ihre Bedürfnisse und die von Ihnen erwarteten Standards erfüllen. Die aktuelle Krise stellt aber alle Unternehmen weltweit vor Herausforderungen. Teilen Sie uns bitte mit, wenn etwas nicht nach Ihren Vorstellungen verlaufen ist.
Hinweis auf Beratung: Diese Seitel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch die zuständigen Behörden nicht ersetzen.